Winterreifenpflicht in der Schweiz: Regeln, Haftung, Ketten, Spikes
Die Schweiz schreibt keine Winterreifen vor. Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht oder den Verkehr behindert, zahlt trotzdem, und die Versicherung kürzt.

Schweiz Keine Pflicht
Es gibt keine gesetzliche Winterreifenpflicht. Wer mit ungeeigneten Reifen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, wird gebüßt und haftet mit.
- Zeitraum
- Kein fester Zeitraum
- Mindestprofil Winterreifen
- 1,6 mm
- Anerkannte Kennzeichnung
- Keine gesetzliche Vorgabe, empfohlen werden Reifen mit Alpine-Symbol
- Schneeketten
- Pflicht bei entsprechendem Signal, auf mindestens zwei Antriebsrädern; Allradfahrzeuge sind oft per Zusatztafel ausgenommen
- Spikes
- Erlaubt vom 1. November bis 30. April bis 3,5 t, Tempolimit 80 km/h, Aufkleber am Heck; auf Autobahnen verboten, außer im San-Bernardino- und im Gotthardtunnel
- Bußgeld
- Keine feste Buße für Sommerreifen; bei Behinderung rund 100 Franken, nach einem Unfall Mitverschulden und Leistungskürzung der Versicherung
Der TCS empfiehlt Winterreifen von Oktober bis Ostern und mindestens 4 mm Profil. Kantone dürfen die Spike-Saison verlängern oder auf einzelne Strecken beschränken; prüfen Sie bei Mietwagen die Bereifung, da nichts vorgeschrieben ist.
Kein Gesetz in der Schweiz verlangt Winterreifen. Mit Sommerreifen im Schnee kommt es trotzdem teuer: Bleiben Sie auf dem Weg zum Gotthard liegen und behindern den Verkehr, kostet das rund 100 Franken. Kommt es zum Unfall, rechnet der Versicherer Ihnen ein Mitverschulden vor und kürzt die Leistung. Die fehlende Pflicht ist keine Erlaubnis, sondern eine Verlagerung: Die Verantwortung liegt ganz beim Fahrer.
Was ein Reifen im Alltag leisten muss, behandelt das Magazin unter Reifen. Hier lesen Sie, was in der Schweiz gilt, wo die Fallen liegen und was vor einer Alpenfahrt ins Auto gehört.
Zeitraum und Auslöser: Es gibt keinen
Einen festen Zeitraum kennt die Schweiz nicht, und auch kein Wetterereignis löst eine Pflicht aus. Der Fahrer muss sein Fahrzeug beherrschen und die Bereifung den Verhältnissen anpassen. Mehr sagt das Gesetz dazu nicht. Der Touring Club Schweiz (TCS) gibt eine Faustregel vor: Winterreifen von Oktober bis Ostern. Wer sich daran hält, hat im Ernstfall die besseren Karten.
Profil und Kennzeichnung: Empfehlungen statt Vorgaben
Eine gesetzliche Kennzeichnung existiert nicht. Empfohlen werden Reifen mit Alpine-Symbol, die Sie bei Winterreifen genauer erklärt finden. Das gesetzliche Mindestprofil beträgt 1,6 mm wie überall, der TCS rät zu mindestens 4 mm. Das ist die Zahl, die Sie bei einer Fahrt in die Berge anlegen sollten.
Ketten und Spikes: Signal, Saison, Autobahnverbot
Ketten sind Pflicht, wenn das entsprechende Signal es anordnet. Sie gehören dann auf mindestens zwei Antriebsräder. Allradfahrzeuge sind oft per Zusatztafel ausgenommen, prüfen Sie diese Tafel aber genau, bevor Sie weiterfahren. Üben Sie die Montage einmal in der Garage: Im Schneetreiben am Passstraßenrand klappt sie selten beim ersten Mal.
Spikereifen sind vom 1. November bis 30. April bis 3,5 t zulässig, mit Tempolimit 80 km/h und einem Aufkleber am Heck. Auf Autobahnen sind sie verboten, die Ausnahmen sind der San-Bernardino-Tunnel und der Gotthardtunnel. Einzelne Kantone dürfen die Saison verlängern oder auf Strecken beschränken.
Bußgeld und Kontrolle: Die Rechnung kommt nach dem Unfall
Eine feste Buße für Sommerreifen gibt es nicht. Behindern Sie den Verkehr, werden rund 100 Franken fällig. Die Buße knüpft an die Folge an, nicht an den Reifen. Das Geld ist ohnehin das kleinere Problem.
Im Februar 2026 landete bei mir die Akte eines Ehepaars aus Heilbronn. Die beiden hatten am Flughafen Zürich einen VW Polo mit Sommerreifen übernommen, 5 mm Profil, und fuhr bei Schneefall hinter Göschenen Richtung Andermatt. Der Wagen rutschte in die Leitplanke. Gegen den Vermieter hatten die beiden nichts in der Hand, denn eine Pflicht gab es nicht. Die Versicherung wertete die Bereifung dagegen als Mitverschulden und kürzte die Leistung.
Ich dachte, ohne Pflicht gibt es auch keinen Ärger. Der Ärger kam nicht von der Polizei, sondern von der Versicherung.
Anreise aus Deutschland: Route und typische Fehler
Die großen Routen führen von Basel über Luzern zum Gotthard, von Bregenz durchs Rheintal nach Chur und zum San Bernardino oder von Chur über den Julier ins Engadin. Auf den Pässen liegt der Schnee früh, im Tal oft nicht. Wer in Zürich landet und ein Auto für die Berge mietet, bekommt nicht automatisch Winterreifen, denn nichts schreibt sie vor. Wer anschließend nach Italien weiterfährt, trifft auf die Winterreifenpflicht in Italien, wer über Vorarlberg anreist, auf die Winterreifenpflicht in Österreich, und wer Genf ansteuert, kommt in Frankreich schnell in eine Bergzone, die die Winterreifenpflicht in Frankreich regelt.
Diese Fehler passieren am häufigsten:
- Sommerreifen, weil „es ja keine Pflicht gibt“
- Kein Blick auf die Zusatztafel beim Kettensignal
- Ketten im Mietwagen vorausgesetzt, aber nicht an Bord
- Spikes auf der Autobahn, abseits der beiden Tunnel
Wer mehrere Länder auf einer Strecke verbindet, plant sie im Reise-Check. Die Gesamtübersicht zur Winterreifenpflicht in Europa zeigt, wie das Schweizer System zu den Nachbarn passt.
Die Regeln auf einen Blick
| Regel | Wert |
|---|---|
| Gesetzliche Pflicht | keine |
| Empfehlung des TCS | Oktober bis Ostern, mindestens 4 mm, Alpine-Symbol |
| Mindestprofil | 1,6 mm |
| Ketten | Pflicht bei Signal, mindestens zwei Antriebsräder |
| Spikes | 1. November bis 30. April, bis 3,5 t, 80 km/h |
| Autobahn | Spikes verboten, Ausnahme San-Bernardino- und Gotthardtunnel |
| Buße | keine feste Buße für Sommerreifen, rund 100 Franken bei Behinderung |
| Nach einem Unfall | Mitverschulden, Leistungskürzung |
Stand Oktober 2026, ohne Gewähr, maßgeblich sind die nationalen Vorschriften.
Häufige Fragen
Muss ich in der Schweiz Winterreifen fahren?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. Der Fahrer muss aber dafür sorgen, dass das Fahrzeug den Verhältnissen gewachsen ist. Wer das versäumt und Schaden anrichtet, haftet und muss mit gekürzten Versicherungsleistungen rechnen.
Sind Ketten in der Schweiz Pflicht?
Nur dort, wo ein Signal sie anordnet. Dann gehören sie auf mindestens zwei Antriebsräder. Für Allradfahrzeuge gilt häufig eine Ausnahme per Zusatztafel, die Sie vor Ort lesen sollten.
Darf ich in der Schweiz mit Spikes fahren?
Ja, vom 1. November bis 30. April bis 3,5 t. Es gilt Tempo 80, am Heck gehört ein Aufkleber hin. Auf Autobahnen sind Spikes verboten, außer im San-Bernardino- und im Gotthardtunnel.