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Winterreifenpflicht in Italien: Provinzen, Fristen, Bußgelder

Italien regelt die Pflicht per Ordinanza, Provinz für Provinz. Meist gilt der 15. November bis 15. April, und Ketten im Kofferraum genügen oft anstelle von Winterreifen.

Annika Berger, Dipl.-Ing., Kfz-Sachverständige. Stand 29.10.2026, ohne Gewähr; maßgeblich sind die nationalen Vorschriften.

Verschneites Tal in Südtirol mit Landstraße unter hellem Winterhimmel

Italien Pflicht im Zeitraum

Jede Provinz legt selbst fest, auf welchen Straßen und in welchem Zeitraum Winterreifen oder mitgeführte Schneeketten Pflicht sind. Meist gilt die Pflicht vom 15. November bis 15. April, auf der Brennerautobahn A22 und im Aostatal unabhängig vom Wetter.

Zeitraum
15. November bis 15. April, je nach Provinz
Mindestprofil Winterreifen
1,6 mm
Anerkannte Kennzeichnung
M+S, M.S. oder M&S; Alpine-Symbol nicht vorgeschrieben
Schneeketten
Mitgeführte Ketten oder zugelassene Schneesocken ersetzen die Winterreifen; bei Anordnung müssen sie montiert werden, höchstens 50 km/h
Spikes
Erlaubt vom 15. November bis 15. März auf allen Rädern inklusive Anhänger, Tempolimit 90 km/h außerorts und 120 km/h auf der Autobahn
Bußgeld
42 bis 173 Euro innerorts, 87 bis 345 Euro außerorts; die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen

Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex (bis Q) sind nur vom 15. Oktober bis 15. Mai erlaubt, danach droht ein Bußgeld. Im Aostatal beginnt die Pflicht schon am 15. Oktober, in Bozen und auf der A22 bis Affi gilt sie witterungsunabhängig.

Auf der Brennerautobahn A22 schützt eine trockene Fahrbahn nicht vor der Kontrolle. Dort und im Aostatal gilt die Winterausrüstungspflicht unabhängig vom Wetter, im übrigen Land entscheidet die Provinz. Meist läuft sie vom 15. November bis 15. April, und die Ausrüstung kann aus Winterreifen bestehen oder aus Ketten im Kofferraum. Schilder mit der Aufschrift „Pneumatici invernali o catene a bordo“ weisen darauf hin.

Mit dem Reifen allein ist es in Italien nicht getan. Warum der Geschwindigkeitsindex Ärger machen kann, weshalb der Mai heikel ist und was am Brenner tatsächlich kontrolliert wird, steht in den Abschnitten unten. Was ein Reifen grundsätzlich leisten muss, erklärt der Einstieg unter Reifen.

Zeitraum und Auslöser: Ordinanze statt einheitlichem Datum

Italien hat keine bundesweite Frist. Jede Provinz legt per Ordinanza fest, auf welchen Straßen und in welchem Zeitraum Winterreifen oder mitgeführte Schneeketten Pflicht sind. Das Muster dahinter ist stabil: 15. November bis 15. April. Im Aostatal beginnt die Pflicht schon am 15. Oktober. Unabhängig vom Wetter gilt sie dort, in Bozen und auf der A22 bis Affi. Auf den übrigen Südtiroler Straßen entscheidet die jeweilige Ordinanza, oft nach der Lage vor Ort. Wer von Rosenheim bis zum Gardasee durchfährt, passiert also mehrere Zonen mit unterschiedlichen Regeln, ohne dass sich am Auto etwas ändert.

Profil und Kennzeichnung: M+S reicht, der Index nicht immer

Anerkannt sind „M+S“, „M.S.“ und „M&S“. Das Alpine-Symbol ist nicht vorgeschrieben. Das Mindestprofil beträgt 1,6 mm, mehr verlangt Italien nicht. Wer die Sicherheit erhöhen will, orientiert sich an den Empfehlungen zu Winterreifen und wechselt früher.

Eine Besonderheit betrifft den Geschwindigkeitsindex. Winterreifen mit niedrigerem Index als das Fahrzeug, bis hinunter zu Q, sind nur vom 15. Oktober bis 15. Mai erlaubt. Zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober droht ein Bußgeld.

Ketten und Spikes: Schneesocken zählen mit

Mitgeführte Ketten oder zugelassene Schneesocken ersetzen die Winterreifen. Bei Anordnung müssen sie montiert werden, dann gelten höchstens 50 km/h. Für Reisende heißt das: Sommerreifen plus ein passender Kettensatz im Kofferraum erfüllen in den meisten Zonen die Pflicht.

Spikereifen sind vom 15. November bis 15. März erlaubt, auf allen Rädern einschließlich Anhänger. Dazu gelten 90 km/h außerorts und 120 km/h auf der Autobahn.

Bußgeld und Kontrolle: 42 bis 345 Euro

Innerorts liegt das Bußgeld zwischen 42 und 173 Euro, außerorts zwischen 87 und 345 Euro. Zusätzlich kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen, was auf dem Weg zum Urlaubsziel mehr kostet als das Bußgeld.

Anfang Dezember 2025 schrieb uns ein Leser aus Rosenheim von einer Kontrolle an der Mautstelle Sterzing. Die Straße war trocken, das Thermometer zeigte drei Grad. Der Beamte warf keinen Blick auf die Reifen, sondern bat darum, den Kofferraum zu öffnen. Der Leser fuhr Sommerreifen, hatte aber Ketten dabei, und durfte weiter. Hätte die Packung gefehlt, wären außerorts 87 bis 345 Euro fällig geworden.

Am Brenner fragt die Polizei nach Ketten, nicht nach der Reifenmarke. Wer sie dabeihat und montieren kann, fährt weiter.
Reifenhändler aus Bozen

Anreise aus Deutschland: Route und typische Fehler

Der Klassiker ist die Brennerautobahn: München, Kufstein, Innsbruck, Brenner, Sterzing, Bozen, Trient und weiter zum Gardasee. Davor liegt die Fahrt durch Tirol, wo die Winterreifenpflicht in Österreich mit 4 mm Profil gilt. Wer über die Schweiz nach Tessin und Piemont reist, trifft auf die Winterreifenpflicht in der Schweiz, die keine Pflicht kennt. Ins Aostatal führt ein Weg über den Mont-Blanc-Tunnel aus Frankreich, wo die Winterreifenpflicht in Frankreich die Bergzonen regelt.

Diese Fehler begegnen mir regelmäßig:

  • Ketten gekauft, aber nie ausprobiert, und im Schnee fehlt der Handgriff
  • Ketten, die nicht zur Reifengröße passen
  • Winterreifen mit niedrigerem Index im Mai noch auf dem Auto
  • Auf der A22 auf trockene Straße vertraut, obwohl die Pflicht unabhängig vom Wetter gilt

Für die komplette Strecke lohnt der Reise-Check, der Länder und Datum zusammenbringt. Den Vergleich aller Länder bietet die Winterreifenpflicht in Europa.

Die Regeln auf einen Blick

RegelWert
Zeitraummeist 15. November bis 15. April, je nach Provinz
A22 und Bozenwitterungsunabhängig
Aostatalab 15. Oktober
KennzeichnungM+S, M.S., M&S
Mindestprofil1,6 mm
KettenErsatz für Winterreifen, höchstens 50 km/h
Spikes15. November bis 15. März, 90 und 120 km/h
Bußgeld42 bis 173 Euro innerorts, 87 bis 345 Euro außerorts
Niedrigerer Indexnur 15. Oktober bis 15. Mai

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr, maßgeblich sind die nationalen Vorschriften.

Häufige Fragen

Reichen Schneeketten im Kofferraum?

In den meisten Zonen ja. Mitgeführte Ketten oder zugelassene Schneesocken ersetzen die Winterreifen. Bei Anordnung müssen sie montiert werden, mit höchstens 50 km/h. Prüfen Sie, ob sie zur Reifengröße passen.

Gilt die Pflicht auch auf der Brennerautobahn bei trockener Straße?

Ja. Auf der A22 gilt die Pflicht unabhängig vom Wetter, ebenso im Aostatal und in Bozen. Die Kontrolleure fragen nach Winterreifen oder Ketten, nicht nach dem Straßenzustand.

Was passiert mit Winterreifen im Mai?

Haben sie einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als das Fahrzeug, sind sie nur bis zum 15. Mai erlaubt. Danach droht ein Bußgeld. Reifen ohne diese Abweichung dürfen Sie weiterfahren.